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Horst-Günther aktualisiert.
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11. Februar 2012 um 20:20 Uhr #29710
svhaTeilnehmerServus,
wollte mich mal erkundigen, ob meine Erfahrung bzgl. Verzichtserklärung bei der Teilnahme an Surfkursen gängiger Usus ist: vor Beginn musste jeder Teilnehmer ein zweiseitiges Blatt unterschreiben – und ohne diese Unterschrift kein Kurs. Letztendlich unterschreibt man, dass alles nach (in diesem Fall) spanischen Recht geschieht und man auf alle Forderungen verzichtet. Ich habe das leider nicht mehr alles im Detail im Kopf, denn was bleibt einem schon übrig, wenn man gebucht hat und vor Ort ist?? Ich bin mir aber recht sicher, dass man z.B. auch für Schäden an dem Leihmaterial selbst aufkommen muss – ich fragte mich nur: wozu soll dann die Haftpflichtversicherung einspringen, die gerahmt im Büro hing? Ich finde der Fairness halber gehört so was schon vor Buchung kommuniziert – denn zumindest für mich wäre das zukünftig auch ein Entscheidungskriterium für oder gegen eine Surfschule. Wahrscheinlich machen sich die wenigsten darüber Gedanken – ich finde es aber durchaus wichtig.Mich würden beide Seiten zu dem Thema interessieren! Vielen Dank!
12. Februar 2012 um 11:07 Uhr #129027
Juzi79Teilnehmermir ist das nicht bekannt, ich hab in portugal unterschrieben, dass die versicherung des surfcamps einspringt, falls mir was passiert.
ziemlich strange, aber anscheinend wollen die sich vor evtl. schäden oder was auch immer schützen…
12. Februar 2012 um 11:37 Uhr #129029
thoxTeilnehmerBezogen auf Schäden am Brett (Leihmaterial):
War auch schon in Camps bei denen man (wahlweise) eine zusätzliche Versicherung fürs Brett abschließen konnte. Und auch schon in Camps, die das gar nicht vorher geklärt hatten, was denn im Fall der Fälle vom Gast oder Camp getragen wird. Finde das auch nicht so unwichtig, da man sich
A, im Ausland befindet (keine Ahnung ob da die normale Haftpflicht greifen würde – glaube nicht) und
B, man sich im Urlaub befindet, wo man bei einem Schaden keinen Stress mit dem Veranstalter haben will.Muss aber dazu sagen, dass ich verstehen kann, dass die Camps nicht einfach so eine „All-in“ Versicherung mit geben. Denn entsprechend wir manchmal das Material von den Gästen behandelt.
Ein erlebtes Beispiel: Gast der zwei Finnen mit Halterungen aus dem Brett bricht, weil er kein Bock hat aufzustehen und lieber auf dem steinigen Untergrund bis zum Stand vor gerutscht ist… mit den Worten „egal, ist ja versichert“.Finde aber generell sollte das vorher klar sein, um Ärger/Enttäuschung vorzubeugen. Wird vermutlich auch in den AGBs zu finden sein, die wieder keiner lesen will 😉
Gruß
Thomas12. Februar 2012 um 13:24 Uhr #129031
svhaTeilnehmer… ja, das mit den AGBs ist mir auch noch eingefallen – wahrscheinlich steht da so manches drin, was man völlig unbewusst akzeptiert.
Was sagen die Surfschulen/Camps in diesem Forum?
12. Februar 2012 um 16:28 Uhr #129033
maximumTeilnehmerdie normale Haftpflicht Versicherung deckt leider nur Schäden ab wie zb wenn einem Schüler die leash reißt und das board dann jemanden verletzt der mit dem surfcamp nix zu tun hat, also zb einen Schwimmer.
man nimmt am Kurs auf eigenes Risiko teil.
wenn man sich dabei verletzt kommt die eigene krankenversicherung dafür auf.
leider gibt es keine wirklich bezahlbare Möglichkeit das material gegen Diebstahl bzw Beschädigung zu versichern.
dh das man die mit dem Kurs und Campaufenthalt alle verbunden Risiken selber tragen muß.
wir haben das so gelöst das jeder freiwillig eine Versicherung von fünf euro pro Woche bei uns abschließen kann gegen boardbeschädigung.
dh board gesnapt, kein problem;)
das machen mittlerweile ca 95% unserer Gäste und klappt hervorragend.
zusätzlich sollte man ein rundumglücklichundichbrauchmirniewiedersorgenmehrzumachen komplett auslandsversicherungs Paket abschließen. kostet ca 20 euro und die deckt so gut wie alles was einem persönlich im urlaub passieren kann ab.12. Februar 2012 um 18:32 Uhr #129035
Horst-GüntherTeilnehmerja, versicherung. wir haben z.b. auch so ne klausel in unseren agb(im übrigen ohne „s“ geschrieben, weil agb schon plural is 🙂 ) hab ich damals einfach aus absicherungsgründen für uns darein geschrieben. dazu muss man sagen, dass meines wissens(jura studium is jetz auch schon wieder was her) man in agb die haftung für grob fahrlässige handlungen nicht ausschließen kann. sprich, schüler werden in absolut surf untaugliche bedingungen z.b. massiven shorebreak geschickt und bretter werden beschädigt. da nützt dem veranstalter auch nicht eine klausel in den agb, dass er jede haftung für sich ausschließt.
eine versicherung für das material haben wir auch nicht. haben wir auch noch keinen versicherer gefunden, der uns ein vernünftiges angebot(oder überhaupt ein angebot;-)) machen konnte. haben wir so aufgeteilt, dass schäden die innerhalb des surfkurses entstehen nicht von den schülern getragen werden. wenn jemand ausserhalb des surfkurses material beschädigt, dann muss er aber dafür aufkommen. grob fahrlässige handlungen wie mit einem brett absichtlich übern stein fahren würde ich da aber ausschließen. einmal hab ich dieses jahr auch einen ein ding bezahlen lassen, das während der kurszeit entstanden ist, weil er einfach konstant anderen reingedroppt und über die anderen drüber gefahren ist. da hab ich ihn mehrmals drauf angesprchen und auch ne gute ansage gegeben und dann hat ers wieder gemacht und dann war auch ein ding im brett und das hab ich ihn zahlen lassen. find ich okay. das war für mich einfach eine mutwillige und fast schon vorsätzliche beschädigung am material.
personenschäden, egal ob eigene schüler oder menschen ausserhalb des kurses sind bei uns bis zu nem schaden von 1.000.000 € von der versicherung gedeckt. ist im übrigen z.B. hier in portugal pflicht!!! so ne versicherung zu haben. funktioniert auch problemlos. hatten 2 schüler(toitoitoi) mit platzwunden am kopf dieses jahr(KOPF SCHÜTZEN!!!) und da sagste im krankenhaus einfach den namen der surfschule und schon läuft das. die zahlen sogar das taxi zurück zur unterkunft. in spanien glaub ich ähnlich.
schööö
12. Februar 2012 um 19:23 Uhr #129039
miriTeilnehmerACHTUNG! Lange und langweilige juristische Ausführung. Nur bei ausgeprägtem Interesse lesen. B)
Also solche Klauseln habe ich schon mehrfach gesehen und habe festgestellt, dass diese oft unwirksam sind. Eine Rechtswahl zugunsten spanischen Rechts funktioniert nur unter Einschränkungen, wenn ein Verbraucher eine Partei des Vertrags ist (ist bei Surfkursen wohl meist der Fall, da die Teilnahme an Surfkursen bei nur sehr sehr wenigen Menschen zum Beruf gehört… 😉 ). Richtet der Veranstalter des Surfkurses seine Tätigkeit auf deutsche Kunden aus (wofür u.a. Werbung in Deutschland und in deutscher Sprache, deutsche Homepage oder Surfunterricht auf deutsch Anhaltspunkte sind), kann von zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts nicht abgewichen werden. Dazu gehören auch – wie von Horst angesprochen – die Vorschriften über die AGB. In solchen kann eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden. Steht da also eine Klause wie „Eine Haftung für Körperschäden wird ausgeschlossen“ ist die gesamte Klausel unwirksam und der Veranstalter muss daher für jede Fahrlässigkeit haften.
Das heißt letztlich: es kommt auf die genaue Formulierung an. Oftmals wird falsch formuliert und da die Rechtswahl zugunsten nicht-deutschen Rechts ebenfalls oft nur eingeschränkt funktioniert, haftet der Veranstalter in solchen Fällen doch für Körperschäden. Nochmals: Es kommt halt auf die genaue Formulierung an!
Gängig scheinen solche Vertragsklauseln schon zu sein; muss aber immer wieder staunen, wie viele Surfschulen ihre Verträge scheinbar durch copy paste im Internet zusammengeklaubt haben, sodass letztlich totaler Murks dabei rum kommt. :dry:
12. Februar 2012 um 20:46 Uhr #129040
svhaTeilnehmer…okay, vielen Dank für die Ausführungen. Es ist halt schade, das man bei einem solchen Thema als Laie, der eigentlich „nur“ einen Surfurlaub machen will, sich letztendlich doch genau damit beschäftigen muss, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu erleben. Und selbst wenn man das macht hat man als Non-Jurist eh keinen Durchblick geschweige denn eine Garantie. Und wie es scheint sind ja doch (wohl erhebliche) Unterschiede von Camp zu Camp.
Oder mache nur ich mir darüber Gedanken und alle anderen denken: wird schon nix passieren? Oder ists ne Frage des Alters…
12. Februar 2012 um 22:15 Uhr #129042
frankMitgliedhey,ja,svha,ohne unterschrift kein kurs.
war auch grad in spananien/kanaren surfen,
habe auch an einem surfkurs teilgenommen,
und haette die verzichtserklaerung gerne hier mal veroeffentlicht,
waer bestimmt nen lang und breitgetretenes thema geworden :)))habe mich gewundert und darueber geaergert das es diese v.-erklaerung gibt und mir erst 2 min!! vorm losfahren gegeben wurde mit dem hinweis diese zu unterschreiben. komisch nur das mir alle anderen unterlagen schon vorher gegeben wurden 😉 . ich habe mir nur den ersten passus durchgelesen, und er war ziemlich wirr, und was ich daraus verstanden habe ist das die schule und die lehrer egal ob durch ihr verschulden oder auch nicht von allem was da so nachkommen koennte entbunden werden, und ich quasi fuer alles aufzukommen habe,und eigentlich noch mehr… also habe ich mit einem augenzwinkern gefragt ob ich diesen quatsch unterschreiben muss…und gesagt bekommen ohne u.-schrift kein kurs…also habe ich alles weitere nicht mehr gelesen und alles angekreuzt, unterschrieben und mich geaergert.
selbst wenn ich mich weit ueber meinen tellerrand beuge und verstehen kann das die surfschulen sich (und ihre lehrer)absichern wollen und es (wirklich?) nicht wirklich ohne so ne verzichtserklaerung geht,
die art macht scheiss gefuehle!!!
und leute, auf jeden fall ist der text (konnte man ja -schlau,schlau, woll- nicht mitnehmen da man ihn ja vor ort unterschreiben musste) und diese methode (vor ort unterschreiben und quasi ohne zeit zu ueberlegen und sich das in ruhe durchzulesen)ein grund dort keinen hinzuschicken !!
trotz diesem hirnfi…habe ich spass bekommen…
das lob geht hierbei an die surflehrer, die nen echt tollen job gemacht haben,(und sich meinem gefuehl nach mit der verzichtserklaerung auch nicht wohlgefuehlt haben).13. Februar 2012 um 10:28 Uhr #129044
WolfgangTeilnehmerVerzichtserklärung innerhalb von Europa:
Meines Wissens ist der Verbraucherschutz in der Eu, also in Spanien und Frankreich größer als in Deutschland.
§ 309 nr.7 BGB erklärt im deutschen Recht den Haftungsauschluß bei Verletzung von Leben, Körper…für unwirksam
Haftungsausschluß bei groben Verschulden ist sowieso unwirksam.
Man kann das beruhigt unterschreiben und im Ernstfall die Ansprüche geltend machen.Was Beschädigung von Kursmaterial angeht:
Die eigene Haftpflicht greift bei Mietbrettern wohl nicht. Ist wie beim Auto. Man nimmt ja an, das der Vermieter das versichert hat.
Ich halte das aber schlichtweg für ausgschlossen, dass ein Kursbetreiber gegen seinen Schüler wg einem Kursbrett oder Anzug oder was auch immer Schadensersatzansprüche geltend macht.Der Name stünde dann ganz schnell in solchen Foren, schlechte Werbung:)
Die Verzichtserklärungen sind üblich. Hatte sowas auch in Australien. Die klagen ja auch wg jedem Mist. Fällt jemand über eine Stufe, dann wird der gesucht, der die Stufe da hinbetoniert hat. Bei Baseball- und Surfunfällen herrscht aber eine merkwürdige Toleranz:)
13. Februar 2012 um 12:19 Uhr #12904613. Februar 2012 um 18:43 Uhr #129051
Horst-GüntherTeilnehmerIch halte das aber schlichtweg für ausgschlossen, dass ein Kursbetreiber gegen seinen Schüler wg einem Kursbrett oder Anzug oder was auch immer Schadensersatzansprüche geltend macht.
ja, wieso? warum sollte denn ein gast für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige beschädigung am material nicht haften????
13. Februar 2012 um 18:59 Uhr #29711
svhaTeilnehmer…in dem Falle sehe ich das auch so – aber das ist nicht der aus meiner Sicht kritische Fall!
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